Du möchtest gerne Fischen

Wer in der Schweiz in öffentlichen Gewässern dem Hobby Fischen nachgehen möchte, muss zwingend einen Sachkundenachweis-Kurs besuchen, wo er sich das notwendige Fachwissen aneignen kann.
Mit dem Sachkundenachweis-Ausweis (SaNa-Ausweis) können bei den entsprechenden Ausgabestellen Fischerpatente gelöst werden. z.B. Bodensee Untersee: Jagd und Fischereiverwaltung Kanton Thurgau.
Link: 
https://jfv.tg.ch

Fischerprüfung

Wer im Kanton Thurgau fischen will, muss im Besitze eines Sachkundenachweises für die Fischerei sein. Davon ausgenommen sind Freiangler, Berufsfischer und Personen, die mit Gerätschaften eines Inhabers der Fischerkarte statt diesem und unter dessen Aufsicht fischen oder ihm beim Fischen helfen sowie Personen, die mit einer Gastkarte eines Patentinhabers oder einer Patentinhaberin auf dem Untersee fischen. Als Sachkundenachweise für die Fischerei werden anerkannt: Thurgauische Sportfischerprüfung (Kantonale Fischerkarte), Schweizer Sportfischer-Brevet, Sachkundenachweis Fischerei des Netzwerkes Anglerausbildung, Schweizerische Sportfischerprüfungen sowie Fischereischeine und Ausweise über die in Deutschland, Österreich und im Fürstentum Liechtenstein bestandenen Sportfischerprüfungen.

Neben dem Besitz eines Sachkundenachweises ist für die Ausübung der Fischerei in jedem Fall eine spezielle Berechtigung bzw. Bewilligung (Fischereipatent) für die einzelnen Gewässer erforderlich.

Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen erwerben will, muss gesamtschweizerisch nachweisen können, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt. Diese bundesrechtliche Anforderung hat zur Folge, dass im Kanton Thurgau wie in allen übrigen Kantonen neben der Fischerprüfung zusätzlich ein Ausbildungskurs besucht werden muss. Von der Ausbildungspflicht befreit sind alle Angelnden, die bereits einen Kurs oder eine Fischerprüfung abgelegt haben. Weitere Informationen enthält das Merkblatt zur Fischerprüfung im Kanton Thurgau ab 2023.

Im Kanton Thurgau werden fischereiliche Ausbildungskurse inkl. Prüfungsabnahme von diversen Fischereivereinen angeboten. Die jeweiligen Kursdaten werden laufend auf der Homepage des Netzwerkes Anglerausbildung publiziert. Wer einen solchen Ausbildungskurs, der für alle Neu-Angler obligatorisch ist, besuchen und eine Fischerprüfung ablegen will, muss sich direkt bei den Kursanbietern anmelden.

Der Fischerverein-Untersee führt jährlich im Frühjahr und im Herbst je einen Sachkundenachweis-Kurs durch.

Nächste Kurse

Sachkundenachweis-Kurs Frühling: 11. April 2026, Samstag 9.00 Uhr, Evangelische Kirchgemeinde (altes Schulhaus), Steckborn
Sachkundenachweis-Kurs Herbst: 29. August 2026, Samstag 9.00 Uhr, Evangelische Kirchgemeinde (altes Schulhaus), Steckborn

Ziel dieser Kurse ist es

Jugendlichen ab 10 Jahren und Erwachsenen das notwendige Wissen über das Lebewesen Fisch, unsere Seen und Gewässer, die unterschiedlichen Fanggeräte und Fangtechniken, die gesetzlichen Vorschriften und Freude an der Natur zu vermitteln. Schlussendlich soll der Kurs nach bestandener Schlussprüfung mit Erhalt des Sachkundenachweis-Ausweises erfolgreich abgeschlossen werden.

Kursvorbereitung und Teilnahmebedingungen

Lehrmittel

Als Lehrmittel sind das "Schweizer Sportfischerbrevet" und "IG Dä Neu Fischer" (IG DNF) anerkannt. Wir empfehlen das Schweizer Sportfischerbrevet.
Jeder Teilnehmer beschafft sich das benötigte Lehrmittel (inklusive Lehrmittelcode für die Sachkundenachweis-Prüfung am Ende des Kurstages) vor dem Kurs selber auf eigene Rechnung.
Zu beziehen bei: 
http://www.anglerausbildung.ch/lehrmittel und ausbildung/lehrmittel/ 
Um die Sachkundenachweis-Prüfung erfolgreich bestehen zu können wird dringend empfohlen, das Lehrmittel vor dem Kurs zumindest durchgelesen zu haben. Optimal vorbereiten kann man sich mit dem Online Training, erhältlich zusammen mit dem Sportfischer Brevet als pdf Datei.
Link: 
https://www.petri-heil.ch/de/shop/pdflernmittel-inkl-3-monate-onlinetraining--74

Lehrmittelcode

Voraussetzung für den Besuch eines SaNa-Kurses und zum Absolvieren der Erfolgskontrolle ist das Selbststudium eines offiziell anerkannten Lehrmittels. Nur den offiziell zugelassenen Lehrmitteln liegt ein Lehrmittelcode bei. Der Lehrmittelcode muss bei der Kursanmeldung zwingend angegeben werden und kann nur einmal verwendet werden.

Gemäss Netzwerk Anglerausbildung (Rundbrief vom 1. Mai 2023):
Rahmenbedingungen für die Durchführung von Sachkundenachweis-Kursen
• Das offizielle Lehrmittel muss vor dem Kurs erworben werden.
• Das Selbststudium des Lehrmittels ist Voraussetzung zum Bestehen der Erfolgskontrolle.
• Am Kurs muss der benötigte Lehrmittelcode (Anmeldekarte SaNa oder Fischerprüfung, IG DNF) vom SaNa-Instruktor eingesammelt werden.

• Beim Kauf eines Online-Produkts als PDF muss entweder der Lernmittelcode (IG DNF) oder die Kopie der elektronischen Registrierung (Schweizer Sportfischer Brevet) am Kurs abgebeben werden. Der Kauf eines Lerntools gilt nicht als Zulassung zur Prüfung.
• Ohne Lehrmittelcode keine Zulassung zur Erfolgskontrolle.


Ausnahmen

Familienmitglieder mit gleichem Wohnort können mit dem gleichen Lehrmittel lernen. Sie bestellen bei den Lehrmittelanbietern anstelle des Lehrmittels pro zusätzliche Person eine Familienkarte von CHF 40.— (gilt für Familienmitglieder und Sportfischerbrevet). Dies deckt die Kosten der Ausweiserstellung ab.

Sprache

Sachkundenachweis-Kurse des Fischerverein Untersee werden ausschliesslich in deutscher Sprache durchgeführt.
Kursteilnehmer müssen der deutschen Sprache soweit mächtig sein, dass sie dem Kurs problemlos folgen und die Prüfung in deutscher Sprache ablegen können.


Prüfung

Zur Erfolgskontrolle (Sachkundenachweis-Prüfung) werden nur Kursteilnehmer zugelassen, welche am Kurstag den Lehrmittelcode aus dem Lehrmittel, oder eine Kopie der elektronischen Registrierung mit Vermerk "Brevet Plus" als Legitimation mitbringen und abgeben.
Die Prüfung erfolgt schriftlich auf vorgegebenen deutschsprachigen Fragebogen im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzsystem). Bei vorhandenem Internet (WLAN), alternativ auch online möglich.

Kurskosten: CHF 75.- am Kurstag in Bar zu bezahlen!

Zur Online Anmeldung:
https://www.anglerausbildung.ch/sana-kurse/komplette-kurse 
scrollen bis Thurgau
Kurs auswählen
Anmeldeformular ausfüllen und abschliessen

Die Kursanmeldung ist verbindlich!
Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden die Kurskosten in Rechnung gestellt!

 

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