Fischen am Untersee
Mögliche Patente für Hobby-Fischer
Jahreskarte
Jahreskarten sind Einwohnern von Gemeinden vorbehalten, welche direkt am Untersee oder am Seerhein liegen.
Gastkarte in Ergänzung zur Jahreskarte
Sportfischer mit Jahreskarten können zusätzlich eine Gastkarte lösen. Unter ihrer Aufsicht erlaubt es die Gastkarte einen beliebigen Gast ohne fischereiliche Ausweise mitfischen zu lassen.
Einschränkungen:
Die beiden Fischer dürfen zusammen maximal zwei Ruten einsetzen.
Gastgeber und Gastfischer dürfen zusammen maximal ein Tagesfangkontingent entnehmen (z.Z.: 50 Barsche, 10 Felchen).
Die Gastkarte gilt nur für das politische Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau! (Landesgrenze Mitte See)
Monatskarte
Einwohner aus der Schweiz von nicht am Untersee oder am Seerhein liegenden Gemeinden können nur Monatskarten lösen. Pro Kalenderjahr sind maximal drei Monatskarten möglich.
Mit diesen Patenten besteht freie Köderwahl und es darf auch vom Boot aus gefischt werden.
Voraussetzungen
Schweizerischer SaNa-Ausweis und Thurgauische Kantonale Fischerkarte (Letztere ist für Jugendliche erst ab vollendetem 14. Altersjahr möglich)
Preise:
Kantonale Fischerkarte (benötigt Passfoto) | CHF 20.- | |
Patentgebühr | Fischereiabgabe | |
Jahreskarte Untersee | CHF 70.- | CHF 50.- |
Gastkarte Untersee | CHF 50.- | |
Monatskarte Untersee | CHF 30.- | CHF 20.- |
Bestellungen und Auskünfte bei:
Jagd und Fischereiverwaltung
Kanton Thurgau
Staubeggstrasse 7
8510 Frauenfeld
Tel +41 58 345 61 50
Internet: https://jfv.tg.ch/
Gäste mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wenden sich bitte an die gleiche Adresse!