Fischen am Untersee
Mögliche Patente für Hobby-Fischer
Jahreskarte
Jahreskarten sind Einwohnern von Gemeinden vorbehalten, welche direkt am Untersee oder am Seerhein liegen.
Gastkarte in Ergänzung zur Jahreskarte
Sportfischer mit Jahreskarten können zusätzlich eine Gastkarte lösen. Unter ihrer Aufsicht erlaubt es die Gastkarte einen beliebigen Gast ohne fischereiliche Ausweise mitfischen zu lassen.
Die Gastkarte gilt nur für das politische Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau (Landesgrenze Mitte See).
Einschränkungen:
Die beiden Fischer dürfen zusammen maximal zwei Ruten einsetzen.
Gastgeber und Gastfischer dürfen zusammen maximal ein Tagesfangkontingent entnehmen (z.B.: 50 Barsche, 10 Felchen).
Monatskarte
Einwohner aus der Schweiz von nicht am Untersee oder am Seerhein liegenden Gemeinden können nur Monatskarten lösen. Pro Kalenderjahr sind maximal drei Monatskarten möglich.
Mit diesen Patenten besteht freie Köderwahl gemäss den fischereilichen Bestimmungen für den Bodensee-Untersee und es darf auch vom Boot aus gefischt werden.
Voraussetzungen für alle Patente: Schweizerischer SaNa-Ausweis
Preise:
Patentgebühr | Fischereiabgabe | Total | |
Jahreskarte Untersee | CHF 70.- | CHF 50.- | CHF 120.- |
Gastkarte Untersee | CHF 50.- | ||
Monatskarte Untersee | CHF 30.- | CHF 20.- | CHF 50.- |
Neu für Jugendliche seit 1.1.2023 | |||
Jugend-Jahreskarte | CHF 35.- | CHF 25.- | CHF 60.- |
Bestellungen und Auskünfte bei:
Jagd und Fischereiverwaltung
Kanton Thurgau
Spannerstrasse 22
8510 Frauenfeld
Tel +41 58 345 61 50
Internet: https://jfv.tg.ch/
Gäste mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wenden sich bitte an die gleiche Adresse!