Im Kanton Thurgau ist das Fischen ohne Patent (Freiangelei) am Bodensee-Obersee und Untersee sowie an einigen anderen Gewässern* vom Ufer aus erlaubt (ausgenommen mit Fischereiverboten belegte Gebiete).
Freiangelei bedeutet:
• Fischen vom Ufer aus
• mit einer Rute
• mit feststehendem Zapfen (kein Laufzapfen)
• einfacher Haken ohne Widerhaken
• natürlicher Köder (die Verwendung von lebenden Köderfischen ist untersagt)
• keine Hälterung von gefangenen Fischen erlaubt
• gefangene Fische müssen unverzüglich getötet werden
• keine Prüfung und kein Patent nötig
• Schonzeiten, Fangmindestmasse und weitere Vorschriften beachten
Ausnahme:
Fischer mit SaNa-Ausweis dürfen Haken mit Widerhaken benutzen
Einschränkung der Fischerei am Untersee und Rhein
Direkte Fischereiverbote:
• Hafen Steckborn: ganzes Jahr
• Private Fischenzen Seerhein und Rhein: ganzes Jahr (nur durch Fischereirechtinhaber erlaubt)
Indirekte Fischereiverbote infolge Betretungsverboten von Naturschutzgebieten ganzjährig:
(ausser auf öffentlichen, befestigten Einrichtungen und Wegen)
• Tägerwilen: Chuehorn/Ziegelhof, Ufer am Seerhein
• Gottlieben: Ried
• Ermatingen: Ried
• Mannenbach: Allmend
• Eschenz: Eschenzerhorn/Stad und Insel Werd